Das Deutsche Bundesbüro für Chemikalien in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umweltbehörde (UBA) und dem Deutschen Federal Institute of Risiko Assessment legte der European Chemicals Agency (ECHA) ein Dokument vor, um die Gefahrenklassifizierung von Trifluoressigsäure (TFA) gemäß EU -Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) Regulierungen zu koordinieren.
TFA gehört zu den Perfluoralkyl- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAs). Das deutsche Federal Institute of Risikobuts der Risikobewertung ist der Ansicht, dass TFA für das Fortpflanzungssystem toxisch ist, und UBA klassifiziert TFA als sehr langlebig und sehr mobil.
Das Deutsche Federal Institute of Occupational Safety and Health (BAUA) und das Deutsche Federal Institute of Risk Assessment (UBA) haben gemeinsam eine Erklärung abgegeben: Da die deutschen Behörden der Ansicht sind, dass die Substanz reproduktive Toxizität und Umweltgefahren ist, sollte es entsprechend eingestuft werden. Sie sagten, die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führe eine Bewertung und technische Überprüfung des deutschen Vorschlags durch.
Das Bundesamt Chemikalien ist Teil der Deutschen Bundesbehörde für Chemikalien (BAUA) und die zuständige Behörde in Deutschland für die Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien in den EU- und CLP -Vorschriften.
Deutsche Agenturen sagten, dass seit dem Nachweis von Trifluoressigsäure (TFA) in Trinkwasser in der Region Deutschlands Neka im Jahr 2016 die Behörden eingehend über die interdisziplinäre Substanzuntersuchungen übernommen haben. Sie sagten: TFA wird 2016 und 2017 nicht nur von großen Industrieanlagen emittiert, es wurde auch als Abbauprodukt mehrerer aktiver Substanzen in Pestiziden identifiziert.
In der Erklärung heißt es auch, dass bestimmte fluorhaltige Treibhausgase wie das Kältemittel R1234YF in der Atmosphäre fast vollständig zu Trifluoressigsäure (TFA) abgebaut werden können. Die Aussage wies darauf hin, dass Trifluoressigsäure seit vielen Jahren im deutschen Wasser nachgewiesen wurde und die Konzentration weiter gestiegen ist.
Kerstin Heesche-Wagner, Direktor des Bundesamtes für Chemikalien, sagte: Unified Classification ist ein wichtiges Instrument zur Meldung von Gefahren und der Grundlage für das Risikomanagement. Unser Vorschlag bildet eine wichtige Grundlage für die Verringerung der Umweltauswirkungen dieser anhaltenden gefährlichen Chemikalie und zur Verringerung der damit verbundenen Risiken.
Das Risikobewertungskomitee der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wird die von den deutschen Behörden eingereichten Akten und alle Kommentare, die während eines sechswöchigen Konsultationszeitraums eingereicht wurden, erörtert. In der Erklärung heißt es, dass die Meinungen der Kommission innerhalb von 18 Monaten der Europäischen Kommission vorgelegt werden, und die Europäische Kommission wird entsprechende Vorschriftenentwürfe formulieren, um sich an die CLP -Vorschriften anzupassen.